Private Krankenkassen und die für Berliner Landesbeamte zuständige Beihilfestelle erstatten die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, also auch für Paidoflor und Mutaflor. Gesetzlich Versicherte und sonstige Beihilfeberechtigte können im Falle von Arzneimittelschäden, z. B. durch Antibiotika oder Chemotherapien die Kostenerstattung nach AM-RL II F § 12 Abs. 8 i. V. m. Abs. 3 (siehe Anhang) über den behandelnden Arzt beantragen. Bundesbeamte können die Beihilfefähigkeit im Rahmen der Härtefallregelung nach § 50 BBhV (gilt ab 20.09.2012) beantragen.